Rechtsprechung
   BSG, 09.03.2011 - B 7 AL 6/11 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,29607
BSG, 09.03.2011 - B 7 AL 6/11 B (https://dejure.org/2011,29607)
BSG, Entscheidung vom 09.03.2011 - B 7 AL 6/11 B (https://dejure.org/2011,29607)
BSG, Entscheidung vom 09. März 2011 - B 7 AL 6/11 B (https://dejure.org/2011,29607)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,29607) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Beweisantrag nicht rechtskundig vertretener Beteiligter - Sachaufklärungspflicht

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Beweisantrag nicht rechtskundig vertretener Beteiligter - Sachaufklärungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Beweisantrag nicht rechtskundig vertretener Beteiligter - Sachaufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 11/03 B

    Würdigung von Beweisanträgen im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 09.03.2011 - B 7 AL 6/11 B
    Zwar sind bei natürlichen Personen, die vor dem LSG nicht von einem Rechtsanwalt oder anderen Prozessbevollmächtigten vertreten werden, die strengen Anforderungen an die Stellung eines Beweisantrags geringer (BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 1 RdNr 5) ; dennoch muss zumindest deutlich gemacht werden, dass die Sachaufklärungspflicht des LSG noch nicht als erfüllt angesehen wird und in welcher Hinsicht weiterer Aufklärungsbedarf gesehen wird.
  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 09.03.2011 - B 7 AL 6/11 B
    Zudem handelt es sich, wie der Kläger selbst darlegt, lediglich um eine "Bitte" des Klägers, die gegebenenfalls nur als Beweisanregung zu verstehen ist (vgl: zur Beweisanregung BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 S 20) .
  • BSG, 27.07.2016 - B 1 KR 38/16 B
    Auch ein nicht rechtskundig vertretener Beteiligter muss aber darlegen, dass er dem LSG deutlich gemacht hat, dass er dessen Sachaufklärungspflicht noch nicht als erfüllt ansieht und in welcher Hinsicht er noch weiteren Aufklärungsbedarf sieht (vgl BSG Beschluss vom 1.3.2006 - B 2 U 403/05 B - Juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 9.3.2011 - B 7 AL 6/11 B - Juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 6.10.2011 - B 9 SB 6/11 B - Juris RdNr 8 mwN).
  • BSG, 06.10.2011 - B 9 SB 6/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung der

    Er muss also darlegen, dass er als unvertretener Beteiligter dem LSG deutlich gemacht hat, dass er dessen Sachaufklärungspflicht noch nicht als erfüllt ansieht und in welcher Hinsicht er noch weiteren Aufklärungsbedarf sieht (vgl BSG Beschluss vom 1.3.2006 - B 2 U 403/05 B - RdNr 5; BSG Beschluss vom 9.3.2011 - B 7 AL 6/11 B - RdNr 4).
  • BSG, 05.04.2012 - B 10 LW 5/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verstoß gegen den

    Diesen berücksichtigungsfähigen Beweisantrag hat der im Berufungsverfahren noch nicht anwaltlich vertretene Kläger in der mündlichen Verhandlung vom 29.6.2011 zumindest sinngemäß aufrechterhalten (zu den geringeren Anforderungen bei im Berufungsverfahren nicht berufsmäßig vertretenen Beteiligten: BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 1 RdNr 5; BSG Beschluss vom 2.6.2003 - B 2 U 80/03 B - RdNr 4; BSG Beschluss vom 1.3.2006 - B 2 U 403/05 B - RdNr 5; BSG Beschluss vom 9.3.2011 - B 7 AL 6/11 B - RdNr 4).
  • BSG, 03.01.2012 - B 9 SB 64/11 B
    Es fehlen dort Ausführungen dazu, in welcher Hinsicht ihres Erachtens noch weiterer Klärungsbedarf bestehe (vgl hierzu BSG Beschluss vom 2.6.2003 - B 2 U 80/03 B - RdNr 4; BSG Beschluss vom 1.3.2006 - B 2 U 403/05 - RdNr 5; BSG Beschluss vom 9.3.2011 - B 7 AL 6/11 B - RdNr 5; BSG Beschluss vom 6.10.2011 - B 9 SB 6/11 B - RdNr 8).
  • BSG, 10.12.2012 - B 9 SB 45/12 B
    Auch wenn an einen im Berufungsverfahren nicht rechtskundig vertretenen Beteiligten insoweit keine zu hohen Anforderungen zu stellen sind, so muss dieser doch zumindest deutlich gemacht haben, inwiefern er die Sachaufklärungspflicht des LSG noch nicht als erfüllt ansehe (vgl dazu BSG Beschluss vom 9.3.2011 - B 7 AL 6/11 B - Juris RdNr 4).
  • BSG, 18.02.2016 - B 9 SB 95/15 B
    Ein Beteiligter muss im Berufungsverfahren deutlich gemacht haben, inwiefern er die Sachaufklärungspflicht des LSG noch nicht als erfüllt ansieht (vgl dazu BSG Beschluss vom 9.3.2011 - B 7 AL 6/11 B - Juris RdNr 4).
  • BSG, 24.07.2012 - B 9 V 19/12 B
    Auch wenn an einen im Berufungsverfahren nicht rechtskundig vertretenen Beteiligten insoweit keine hohen Anforderungen zu stellen sind, muss er doch zumindest deutlich gemacht haben, inwiefern er die Sachaufklärungspflicht des LSG noch nicht als erfüllt ansehe (vgl dazu BSG Beschluss vom 9.3.2011 - B 7 AL 6/11 B - juris RdNr 4).
  • BSG, 16.04.2012 - B 9 V 1/12 B
    Auch wenn insoweit keine hohen Anforderungen zu stellen sind, muss deutlich werden, auf welche Weise (zB mit welchen näher bezeichneten Schriftsätzen) ein unvertretener Beteiligter dem LSG gegenüber zum Ausdruck gebracht habe, er halte bestimmte Punkte für aufklärungsbedürftig und benenne dazu Beweismittel (vgl BSG Beschluss vom 2.6.2003 - B 2 U 80/03 B - RdNr 4; BSG Beschluss vom 1.3.2006 - B 2 U 403/05 B - RdNr 5; BSG Beschluss vom 9.3.2011 - B 7 AL 6/11 B - RdNr 4).
  • BSG, 25.06.2012 - B 9 SB 92/11 B
    Er hätte also vortragen müssen, er habe dem LSG deutlich gemacht, dass er dessen Sachaufklärungspflicht noch nicht als erfüllt ansehe und in welcher Hinsicht noch weiterer Aufklärungsbedarf bestehe (vgl BSG Beschluss vom 1.3.2006 - B 2 U 403/05 B - juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 9.3.2011 - B 7 AL 6/11 B - juris RdNr 4).
  • BSG, 29.08.2012 - B 9 V 21/12 B
    Auch wenn an einen im Berufungsverfahren nicht rechtskundig vertretenen Beteiligten insoweit keine hohen Anforderungen zu stellen sind, so muss dieser doch zumindest deutlich gemacht haben, inwiefern er die Sachaufklärungspflicht des LSG noch nicht als erfüllt ansehe (vgl dazu BSG Beschluss vom 9.3.2011 - B 7 AL 6/11 B - Juris RdNr 4).
  • BSG, 06.03.2012 - B 9 SB 6/11 BH
  • BSG, 13.05.2013 - B 9 V 62/12 B
  • BSG, 09.01.2012 - B 2 U 280/11 B
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht